Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorrang

Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen  Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart worden sind.. Beschaffenheitsvereinbarungen bezüglich des  Liefergegenstandes sind nur schriftlich wirksam. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.

Preise

Alle im Angebot aufgeführten Mengen sind Näherungswerte , die bei  Auftragserfüllung vom Angebot abweichen können. Die Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Aus dem Steuerbalken der letzten Angebotsseite geht die Mehrwertsteuer und der Bruttoendbetrag hervor. Wenn bei Auftragserteilung die Personenzahl reduziert von der  Angebotszahl abweicht, kann durch gleichen Arbeitsaufwand der Preis pro Person variieren.

Zahlung, Fälligkeit und Verzug

Die Lieferung von Waren und Leistungen erfolgen gegen Rechnung. Das Entgeld ist bei Lieferung bzw. bei Übergabe an denKunden sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Transport/Ausstattungsgegenstände

Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort. Wurde die Abholung von Transportgeräten, Leihgeschirr, sowie Partymöbel vereinbart, so trägt der Kunden die Abholungskosten. Ausstattungsgegenstände, die auf Anfrage oder mit Speisen und Getränken geliefert werden, sind unser Eigentum und entsprechend pfleglich zu  behandeln. Soweit dem Kunden Gegenstände leihweise überlassen werden, darf er diese nur zu vereinbartem Zweck und Zeit und dem vorgesehenen
Ort benutzen. Der Auftraggeber trägt von der Übernahme bzw. Anlieferung bis zur Rücknahme die Verantwortung für Ausstattungsgegenstände und Leergut; dies gilt auch im Falle einer verspäteten Rücknahme. Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet, auch wenn die gemieteten Gegenstände unbenutzt wieder zurückgegeben werden. Der Kunde hat die Gegenstände auf seine Gefahr und Kosten am Tage nach der Veranstaltung gereinigt an uns zurückzugeben, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Für  ungereinigte Geschirrretoure erheben wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von 15 Euro-Cent pro Artikel. Für Fehlmengen, Bruch oder Beschädigungen  während der Mietzeit berechnen wir den Wiederbeschaffungswert. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übergabe, als Mietende der Tag der  Rücknahme der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages berechnet.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sein denn, wir werden an der Erfüllung unserer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall, und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, werden wir von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit wir insofern die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten haben, besteht kein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu unseren Lasten. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen. Spätestens mit Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Auftraggeber über.

Rücktritt/Kündigung

Die Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt vom Vertrag steht dem  Auftraggeber unter und mit folgenden Bedingungen ein Kündigungsrecht zu. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Bewirtungs/Catering-Vertrag kündigt, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Einsatzes werden ersparte  Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen unserer Arbeitskraft berücksichtigt. Für die Zwecke der Berechnung der Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz werden 30% vom Gesamtspeiseumsatz festgelegt.

Delicatessen

Die Pauschalen, die wir im Fall einer Kündigung fordern, betragen wie folgt:

  • Bis 22 Tage vor Veranstaltung 5 %
  • Ab 21. Tag bis 7. Tag vor Veranstaltung 20 %
  • Ab 6. Tag bis 3 Tage vor Veranstaltung 60 %
  • Ab 3. Tag vor Veranstaltung 80 %
  • Ab 1. Tag vor Veranstaltung u. Veranstaltungstermin selbst 90 %

jeweils vom Angebotsbetrag. Als Angebotsbetrag gilt der Betrag, der in der verbindlichen Auftragserteilung vereinbart wurde. Haben wir Dritte zur Durchführung der Lieferung verpflichtet, so sind die daraus entstehenden Kosten abweichend vom Vorstehenden voll vom Auftraggeber zu tragen, wenn uns der Vertragsrücktritt gegenüber dem Dritten nicht mehr möglich ist Ein Nachweis eines niedrigeren oder nicht eingetretenen Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Auftragnehmer. Die Kündigung muss schriftlich sein. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst  Transportmitteln und Mietgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden vor.

Austauschrecht/Gewährleistung

Wir sind berechtigt, in unsrem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte
Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zur Zeit nicht verfügbar sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt
werden. Bei berechtigten Mängeln steht uns nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Auftraggeber dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktrittsrecht ist insofern ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind Mängel nach Ablieferung beim Kunden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch natürliche  Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen,  Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, grober  Fahrlässigkeit auch leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.Bei schuldhafter Verletzung  wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Kommission

Wird mit dem Kunden Kommissionslieferung vereinbart, so überlässt uns der Kunde die geschätzte Kalkulation des Verbrauches. Wir übernehmen keine Haftung für Mindermengenlieferung. Über unsere Kalkulation hinaus bestellten Getränke gelten nicht als Kommission. Bei Kartons können nur ungeöffnete Originalgebinde, die in einem einwandfreien, unbeschädigten und nicht verschmutzen Zustand sind, zurückgenommen werden. Für  zurückgenommene Kisten –angebrochen oder unangebrochen – erheben
wir einen Kistenservice in Höhe von 3,00 €. Speisenlieferungen sind von Kommissionsgeschäften ausgeschlossen.

Datenschutz/GEMA

Die Kundendaten werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung in unserer EDV gespeichert. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Auftraggeber vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Auftraggeber

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Münster. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Münster, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein  öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; nach unserer Wahl auch der Sitz des Auftraggebers. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN- Kaufrechts.

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